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Reitlehrerhaftpflicht

Grundsätzlich sind die meisten Menschen über die Privathaftpflichtversicherung gegen bestimmte Schäden versichert. Für manche Berufe oder Tätigkeiten ist es jedoch zudem sinnvoll, eine zusätzliche und speziellere Haftpflichtversicherung abzuschließen, da dort spezielle Risiken auftreten können.



Dieses trifft zum Beispiel auch für die Tätigkeit des Reitlehrers zu, der im Haftpflichtbereich die Möglichkeit hat, eine so genannte Reitlehrerhaftpflicht abzuschließen. Die Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung deckt alle Schäden ab, die anderen Personen durch die Tätigkeit des Reitlehrers entstehen können, wenn dieser fehlerhaft handelt. Die zu Schaden kommenden Personen sind hier in erster Linie natürlich die Reitschüler. Es spielt bei der Inanspruchnahme der Versicherung keine Rolle, ob man ausgebildeter Reitlehrer ist, man für die Reitstunden Geld erhält oder nicht, man hat auf jeden Fall als Reitlehrer eine Aufsichtspflicht gegenüber Pferd und Reitschüler.

Die Reitlehrerhaftpflicht tritt dann ein und reguliert entstandene Schäden, wenn der Reitlehrer als versicherte Person zum Beispiel ein fehlerhaftes Kommando gibt, ein Pferd auswählt, dass dem Reitschüler nicht angemessen ist oder er nicht darauf achtet, dass der Reitschüler die vorgeschriebene Sicherheitskappe trägt und sich in der Folge am Kopf verletzt. Aufgrund der genannten Vorfälle und weiteren Ursachen können Verletzungen des Reitschülers sowie natürlich Schadenersatzansprüche entstehen, die dann nach Prüfung von der Reitlehrerhaftpflicht übernommen würden.

Die meisten Reitlehrerhaftpflicht-Versicherungen unterscheiden hinsichtlich der Beitragshöhe übrigens zwischen einem ausgebildeten Reitlehrer und einem „ungelernten“ Reitlehrer, bei dem der Beitrag zur Haftpflichtversicherung in der Regel deutlich höher ist. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung, so werden auch im Rahmen der Reitlehrerhaftpflicht sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.



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