Pferderecht
Das Pferderecht befasst sich mit Rechten und Pflichten rund um das Pferd.
Der Kaufvertrag
Das Pferderecht regelt die tierärztliche Untersuchung vor dem Kauf, den Kaufvertrag, die Sachmängelhaftung und Gewährleistungen. Ist der Käufer unzufrieden und entdeckt an dem erworbenen Pferd Mängel, muss er dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben – sofern das überhaupt möglich ist. Missverständnisse werden am besten mit einem auf das Pferderecht spezialisierten Anwalt geregelt.
Die Haftung des Halters und des Tieraufsehers
Das Pferderecht beschäftigt sich im Alltag besonders mit Schäden, die ein Pferd anrichtet und für die der Halter verantwortlich ist. Die Paragraphen 833 und 834 im BGB regeln die Haftung des Tierhalters und des Tieraufsehers.
Wird durch ein Tier, so der Wortlaut im BGB, § 833, ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, so muss derjenige, der das Tier hält, dem Verletzten den Schaden ersetzen.
Anders ist die Rechtslage, wenn die Haltung eines Pferdes beruflich bedingt ist, wenn der Halter zum Beispiel einen gemeinnützigen Pony-Verein für Kinderreitunterricht unterhält. Hat der Halter seine Sorgfaltspflicht erfüllt und es ist dennoch ein Schaden entstanden, können gegen ihn keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Zu der Gruppe der zu Erwerbszwecken gehaltenen Pferde gehören Trabrenn- und Galopprennpferde, die bei Rennen eingesetzt werden und Reitpferde, die man für Ausritte ins Gelände mieten kann.
Der Paragraph 834 BGB klärt die Pflichten des Tieraufsehers. Wer durch einen Vertrag die Aufsicht für ein Tier übernimmt, ist für den Schaden, den das Tier anrichtet, verantwortlich. Der Aufseher haftet nicht, wenn er die im Verkehr notwendige Aufsicht hat walten lassen.
Schadensersatzansprüche gegen Tierärzte und Hufschmiede
Das Pferderecht befasst sich auch mit Schadensansprüchen gegen die, die mit dem Tier zu tun haben. Wenn ein Tierarzt vor dem Kauf eines Pferdes das Tier nicht sorgfältig untersucht hat oder wenn ein Hufschmied seine Arbeit an dem Pferd nicht ordnungsgemäß durchführt, können Regressansprüche geltend gemacht werden.
Im Zweifel und im Streitfall ist es immer sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der mit dem Pferderecht Erfahrungen hat. Adressen findet man im Internet, in Vereinen oder den Gelben Seiten.